Covid 19 – Update vom 12. Januar
Die am 17. Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollen bis Ende März 2022 verlängert werden. Dies schlägt der Bundesrat angesichts der angespannten Lage in den Spitälern vor. Er hat dazu eine Konsultation gestartet. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer des Zertifikats auf 270 Tage verkürzt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen.
Update vom 17. Dezember
Der Bundesrat hat am Freitag, 17. Dezember, die geltenden Massnahmen zur Pandemiebekämpfung ab dem 20. Dezember kommuniziert. Die definitiven Verordnungen sind noch nicht verfügbar, und spätere Präzisierungen sind nicht ausgeschlossen. Von den Informationen, die an der Pressekonferenz gegeben wurden, betrafen untenstehende den Obstbau:
- Es besteht eine Homeoffice-Pflicht. Wo dies nicht möglich ist, muss in Räumlichkeiten, in welchen sich mehrere Personen aufhalten, eine Schutzmaske getragen werden.
- Ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden, ist vorzulegen, um in die Schweiz einzureisen, auch von geimpften oder genesenen Personen. Geimpfte oder genesene Personen müssen keinen zweiten Test nach 4 und nach 7 Tagen nach der Einreise machen.
- Gepoolte Antigen-Schnelltests oder PCR-Speicheltests werden vom Bund entschädigt, während Selbsttests, serologische Tests oder individuelle PCR-Tests von den betroffenen Personen zu bezahlen sind, ausser von Personen mit Symptomen und von Kontaktpersonen zu infizierten Personen oder im Fall eines positiven gepoolten Speicheltests.
Aktuelle Schutzkonzepte
Die neuen Massnahmen hatten keinen Einfluss auf die Schutzkonzepte.
Hier finden Sie alle aktuellen Schutzkonzepte.