25.07.2023Verband

Japankäferfund in Kloten

Mitte Juli 2023 wurden im Rahmen der schweizweiten Überwachung des Japankäfers in Kloten vier Käfer in einer Lockstofffalle gefunden. In der Folge zeigte sich, dass in Kloten bereits eine kleine Population des Japankäfers besteht. Es handelt sich um den ersten Befall auf der Alpennordseite. In anderen Kantonen wurden bisher nur einzelne Käfer gefunden. Im Kanton Tessin kommt der Japankäfer seit 2017 vor und richtet grosse Schäden an.

Der aus Japan stammende Schädling befällt potenziell über 300 Wirtspflanzen, darunter auch Kern- und Steinobst sowie Beeren und verfügt über ein enormes Schadenpotenzial. Der Japankäfer ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungspflicht. Hier finden Sie weitere Information zum Japankäfer.

Die Population in Kloten ist aktuell noch klein und auf ein kleines Gebiet begrenzt. Darum bestehen noch Chancen, dass sie getilgt werden kann, wenn jetzt rasch und entschieden gehandelt wird. Ziel der Bekämpfungsmassnahmen ist es, die befallsfreien Gebiete in der Schweiz und in anderen Ländern zu schützen und damit grosse Schäden zu verhindern.

Das Amt für Landschaft und Natur Zürich hat gestützt auf die Vorgaben des Bundes einen Befallsherd mit einem Radius von zwei Kilometern um den Fundort sowie zusätzlich eine fünf Kilometer breite Pufferzone ausgeschieden und für diese Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers verfügt. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen, damit sich die Population bis nächstes Jahr nicht stark vermehrt. Zudem soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer von Kloten aus weiterverbreitet. Hier finden Sie weitere Informationen zu den verfügten Massnahmen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat bereits letzte Woche folgende Notfallzulassungen erteilt: Einsatz von Acetamiprid zur Bekämpfung des Japankäfers (Popilla japonica). Der Einsatz ist beschränkt bis am 31. Oktober 2023. Als Anwendungsgebiete sind auch Kern- und Steinobst sowie Beerenbau bewilligt. Die Behandlung kann nur auf Anweisung der Kantonalen Pflanzenschutzdienste erfolgen. Bitte beachten Sie die Mitteilungen der kantonalen Fachstellen.
Zur Allgemeinverfügung (Acetamiprid).

Wenn Sie einen Japankäfer sichten, benachrichtigen Sie bitte so rasch als möglich den Pflanzenschutzdienst des Kantons. Hier geht es zum Merkblatt des BLW und zu den Kontakten

Der Schweizer Obstverband (SOV) nimmt die Ausbreitung des Japankäfers (Popillia japonica) mit Besorgnis zur Kenntnis. Er begrüsst die vom BLV verfügte Notfallzulassung von Acetamiprid zur Bekämpfung des Japankäfers und die vom Amt für Landschaft und Natur Zürich getroffenen Massnahmen. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen laufend, stehen in engem Kontakt mit den nationalen und kantonalen Behörden und unterstützen sämtliche Massnahmen, die zur Entschärfung der Situation beitragen. Wir werden Sie laufend über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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