Q&A ÖLN-Richtlinien im Obst- und Beerenbau

Was gilt ab 2024?

Ab 2024 gelten die Richtlinien «Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) im Obst- und Beerenbau in der Schweiz» (nachfolgend ÖLN-Richtlinien) und die Referenzdokumente.

Welche Dokumente gibt es ab 2024 nicht mehr?

Die Dokumente SAIO-Richtlinien und SAIO-Wirkstofflisten sind aufgehoben.

Was hat sich in den ÖLN-Richtlinien 2024 gegenüber den SAIO-Richtlinien 2023 verändert?

Die ÖLN-Richtlinien haben sich für das Jahr 2024 inhaltlich zu den SAIO-Richtlinien 2023 nicht verändert. Das Layout wurde angepasst und die Dokumente zusammengefasst (früher gab es die Richtlinien und die Weisungen). Die Beschlüsse, welche die ehemalige Arbeitsgruppe SAIO getroffen hat, gelten weiterhin.

Was ist mit Referenzdokumenten gemeint?

Mit Referenzdokumente sind das Agroscope Dokument «Pflanzenschutzmittel für den Erwerbsobstbau 2024», das Agroscope Dokument «Pflanzenschutzmittelliste für den Beerenbau 2024» und die «FiBL Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz 2024» gemeint.

Die Mittellisten von Agroscope ersetzen die bisherigen SAIO-Wirkstofflisten. In den Referenzdokumenten sind nur die Wirkstoffe respektive Pflanzenschutzmittel aufgeführt, welche in der ÖLN kompatiblen Produktion eingesetzt werden dürfen.

Welche Dokumente gelten für die Kontrollen?

Für die Kontrollen gelten die gedruckten Broschüren mit Stand Dezember 2023.

Was passiert, wenn unter dem Jahr eine Neuzulassung oder eine Zulassungserweiterung gesprochen wird?

Wenn seit Dezember 2023 ein neues Pflanzenschutzmittel oder eine Einsatzerweiterung zugelassen wird, ist für den Einsatz eine Sonderbewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle notwendig, bis die Indikation in den Referenzdokumenten aufgeführt ist.

Wenn eine Allgemeinverfügung (=Notfallzulassung) zugelassen wird, darf das Pflanzen-schutzmittel dann eingesetzt werden?

Wenn eine Allgemeinverfügung durch das BLV gewährt wird, kann der Betrieb das Produkt unter Einhaltung der Auflagen anwenden.

Warum wurde die SAIO aufgelöst?

Die SAIO wurde aufgrund von sich veränderten administrativen Abläufen zur Schonung von Ressourcen per 31.12.2023 aufgelöst.

Wer bearbeitet fortan die ÖLN-Richtlinien?

Die Arbeiten werden ab 2024 vom Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen, respektive von dessen Ausschuss, wahrgenommen. Diese Richtlinien kann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigen, sofern sie als gleichwertig zu den gültigen Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung beurteilt werden – so geschehen für die Richtlinie und die Referenzdokumente im Obst- und Beerenbau für 2024.

Welche Aufgaben hat das Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen?

Das Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen, respektive deren Ausschuss erarbeitet z.H. des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) spezifische ÖLN-Regelungen im Bereich Obstbau/Beerenanbau. Das BLW genehmigt diese Regelungen, sofern sie als gleichwertig zu den Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung, Artikel 12-25, beurteilt werden.

Wer ist im Ausschuss des Fachzentrums Anbau und Schutz der Kulturen vertreten?

Im Ausschuss ist die Produktion, die Beratung, die Forschung und das BLW vertreten. Anpassungsvorschläge für die Richtlinien und die Referenzdokumente von Agroscope werden jährlich diskutiert und bei Bedarf aktualisiert.

Kann ich Anträge an den Ausschuss stellen?

Anträge mit Begründung können bei Anina Wildisen, SOV bis spätestens Ende Oktober 2024 eingereicht werden. Die SOV-Geschäftsstelle koordiniert die Anträge und legt sie dem Ausschuss vor. Der Prozess ist oben grafisch dargestellt.

 

 

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