Was gilt für den ÖLN?
Zur Erfüllung des ÖLN gelten die Richtlinien «Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) im Obst- und Beerenbau in der Schweiz» (nachfolgend ÖLN-Richtlinien) und die Referenzdokumente.
Zur Erfüllung des ÖLN gelten die Richtlinien «Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) im Obst- und Beerenbau in der Schweiz» (nachfolgend ÖLN-Richtlinien) und die Referenzdokumente.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Mit Referenzdokumente sind die Agroscope Dokumente «Pflanzenschutzmittelliste für den Erwerbsobstbau», «Pflanzenschutzmittelliste für den Beerenbau» und die «FiBL Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz» gemeint. Unterjährige Anpassungen und allfällige Korrekturen werden in den Änderungsdokumenten «Änderungen der Pflanzenschutzmittelliste für den Erwerbsobstbau» und «Änderungen der Pflanzenschutzmittelliste für den Beerenbau» festgehalten. Diese gelten als Ergänzung der Agroscope Referenzdokumente.
In den Referenzdokumenten sind nur die Wirkstoffe respektive Pflanzenschutzmittel aufgeführt, welche in der ÖLN kompatiblen Produktion eingesetzt werden dürfen.
Für die Kontrollen gelten die Referenzdokumente von Agroscope mit Stand Dezember für das darauffolgende Jahr («Pflanzenschutzmittelliste für den Erwerbsobstbau» und «Pflanzenschutzmittelliste für den Beerenbau» und für die Unterjährigen Anpassungen und allfälligen Korrekturen die Änderungsdokumente («Änderungen der Pflanzenschutzmittelliste für den Erwerbsobstbau» und «Änderungen der Pflanzenschutzmittelliste für den Beerenbau»).
Wenn nach Druckdatum der Referenzdokumente von Agroscope ein neues Pflanzenschutzmittel oder eine Einsatzerweiterung zugelassen wird und der ÖLN Ausschuss dies als ÖLN-kompatibel bewertet, wird die Anpassung in die Änderungsdokumente aufgenommen («Änderungen der Pflanzenschutzmittelliste für den Erwerbsobstbau» und «Änderungen der Pflanzenschutzmittelliste für den Beerenbau»).
Wenn eine Allgemeinverfügung durch das BLV gewährt wird, kann der Betrieb das Produkt unter Einhaltung der Auflagen anwenden.
Die Arbeiten werden vom Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen, respektive von dessen ÖLN Ausschuss wahrgenommen. Die Richtlinien kann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigen, sofern sie als gleichwertig zu den gültigen Bestimmungen in der Direktzahlungsverordnung beurteilt werden – so geschehen für die Richtlinie und die Referenzdokumente im Obst- und Beerenbau.
Das Fachzentrum Anbau und Schutz der Kulturen, respektive deren ÖLN Ausschuss erarbeitet z.H. des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) spezifische ÖLN-Regelungen im Bereich Obstbau/Beerenanbau. Das BLW genehmigt diese Regelungen, sofern sie als gleichwertig zu den Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung, Artikel 12-25, beurteilt werden.
Im Ausschuss ist die Produktion, die Beratung, die Forschung, das BLW und das BLV vertreten. Anpassungsvorschläge für die Richtlinien und die Referenzdokumente von Agroscope werden jährlich diskutiert und bei Bedarf aktualisiert.
Anträge mit Begründung können bei Anina Wildisen, SOV eingereicht werden. Die SOV-Geschäftsstelle koordiniert die Anträge und legt sie dem Ausschuss vor. Der Prozess ist oben grafisch dargestellt.