11.05.2022Medienmitteilungen, Nachhaltigkeit Früchte

Schweizer Obstbranche wird noch nachhaltiger

Der Schweizer Obstverband und Swisscofel haben in den letzten Monaten mit «Nachhaltigkeit Früchte» eine nationale Branchenlösung präsentiert. Damit wird die Kernobstproduktion noch nachhaltiger und die Umwelt deutlich geschont. Im Gegenzug erhält die Produktion einen finanziellen Mehrwert. Die Unterstützung für das Programm ist gross: bereits im ersten Jahr wird auf mehr als 85 Prozent der Kernobstfläche gemäss den neuen Anforderungen produziert.

Der Schweizer Obstverband hat während dem Abstimmungskampf gegen die Agrar-Initiativen stets betont, dass die Branche gewillt ist, deutliche Fortschritte im Bereich der nachhaltigen Produktion zu erzielen. Nun lässt diese den Worten Taten folgen: Auf mehr als 85 Prozent der Schweizer Kernobstfläche wird bereits im ersten Jahr gemäss den neuen Anforderungen von «Nachhaltigkeit Früchte» produziert. «Wir freuen uns riesig über die grosse Unterstützung des nationalen Branchenprogramms», sagt Jimmy Mariéthoz, Direktor des Schweizer Obstverbandes, «sie zeigt den Willen der Obstproduzentinnen und Obstproduzenten, die Zukunft aktiv anzugehen und noch nachhaltiger zu produzieren». Mit der rekordhohen Beteiligung am Nachhaltigkeitsprogramm leistet die Branche einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des bundesrätlichen Massnahmenplans «Sauberes Wasser».

Über «Nachhaltigkeit Früchte»

Mit der «Nachhaltigkeit Früchte» soll in einem ersten Schritt Schweizer Kernobst noch nachhaltiger produziert werden. Die nationale Branchenlösung umfasst neun Nachhaltigkeitsziele und sieht rund 90 Massnahmen in allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit vor. Damit wird den gestiegenen Anforderungen von Konsumierenden, Gesellschaft, Markt und Politik Rechnung getragen. Mit «Nachhaltigkeit Früchte» gelten die gleichen Anforderungen an die Produktion, unabhängig vom Abnehmer, und zwar in der ganzen Schweiz. Für den zusätzlichen Aufwand werden Produzentinnen und Produzenten mit 6 Rappen pro Kilogramm Kernobst entschädigt. Dieser Mehrerlös gilt für Äpfel und Birnen der ersten und zweiten Klasse.

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