Labels, Richtlinien und Empfehlungen
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Labels, Richtlinien und Empfehlungen zum Obst- und Beerenbau.
Richtlinien «Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) im Obst- und Beerenbau der Schweiz»
Zur Erfüllung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) im Obst- und Beerenbau in der Schweiz gilt die nachfolgende Richtlinie «Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) im Obst- und Beerenbau in der Schweiz» sowie die Referenzdokumente von Agroscope und des FiBL.
Bewilligte Pflanzenschutzmittel
Die Pflanzenschutzmittel, die vom BLV zugelassen sind, werden im «Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel» aufgelistet. Dieses enthält Angaben zu der vorgesehenen Anwendung, den Anwendungseinschränkungen, den Aufwandmengen, der Gefahrenkennzeichnung und den Anwendungsauflagen.
Hinweis: Im BLV-Verzeichnis sind auch Mittel aufgeführt, die im ÖLN nicht bewilligt sind.
Die im ÖLN zugelassenen Produkte sind in den Agroscope Referenzdokumenten («Pflanzenschutzmittelliste für den Erwerbsobstbau» und «Pflanzenschutzmittelliste für den Beerenbau») aufgeführt. Unterjährige Anpassungen und allfällige Korrekturen werden in den Änderungsdokumenten «Änderungen der Pflanzenschutzmittelliste für den Erwerbsobstbau» und «Änderungen der Pflanzenschutzmittelliste für den Beerenbau» festgehalten. Diese gelten als Ergänzung der Referenzdokumente.
Ebenfalls für den ÖLN zugelassen sind die Präparate, welche in der «FiBL Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz» aufgeführt sind.
Der Einsatz von Produkten, die in den oben genannten Agroscope Referenzdokumenten nicht aufgeführt sind, erfordert eine schriftliche Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle (Sonderbewilligung). Wenn eine Allgemeinverfügung durch das BLV gewährt wird, kann der Betrieb das Produkt unter Einhaltung der Auflagen anwenden.
Pflanzenschutzempfehlungen Agroscope
Agroscope veröffentlicht alle zwei Jahre die Pflanzenschutzempfehlungen für den Erwerbsobstbau, welche in der Praxis, in der Beratung und in der Ausbildung genutzt werden.
Suisse Garantie
Suisse Garantie übernimmt das Branchenreglement für die Früchte und die Fruchtproduktion. Die Anforderungen an Produkte mit diesem Label sind in einem Dachreglement formuliert. Dazu sind weitere Kriterien in den jeweiligen Reglementen der landwirtschaftlichen Branchenverbände festgehalten.
Most- und Brennobst
Wenn Sie Most- und Brennobst produzieren, können Sie sich mit dem Label «Suisse Garantie» zertifizieren lassen. Die Anmeldung kann entweder online oder mit dem untenstehenden Dokument eingereicht werden. Das Formular können Sie direkt an sov@swissfruit.ch senden.
Wenn Sie Ihre Anmeldung kontrollieren wollen, können Sie dies einige Tage nach Einsenden des Formulars auf der Website von Agrosolution tun. Wählen Sie dafür die Produktgruppe «Most- und Brennobst» aus.
SwissGAP
SwissGAP ist ein Verein mit dem Ziel, den GLOBALG.A.P.-Standard unter Berücksichtigung der speziellen Schweizer Strukturen in unserem Land einzuführen und umzusetzen. Für Früchte wurden – basierend auf den bestehenden Anforderungen der integrierten Produktion – spezifische Standards erarbeitet. SwissGAP deckt neben der landwirtschaftlichen Produktion auch die Stufe Vermarktung ab.
«Nachhaltigkeit Früchte»
Die Branchenlösung «Nachhaltigkeit Früchte» gilt für Kernobst seit der Ernte 2022. 2024 wurde das nationale Nachhaltigkeitsprogramm mit Kirschen und Zwetschgen erweitert. Der Handel entschädigt die Produktion fair für ihre Mehraufwände.
Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen
Die Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen wurde durch die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU), die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) und die Plattform «Pflanzenschutzmittel und Gewässer» (PPG) verfasst. Das Dokument ist eine Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen und zum Umgang mit pflanzenschutzmittelhaltigem Spül- und Reinigungswasser in der Landwirtschaft.