Tafelfrüchte
Zu den Tafelfrüchten gehören alle Obst- und Beerenarten, die für den Frischverkauf bestimmt sind. Wir unterscheiden zwischen Sommerobst (Beeren, Kirschen, Aprikosen, Zwetschgen und Mirabellen), Herbstobst (Frühäpfel und -birnen) und Lagerobst (Äpfel und Birnen). Die Lagerfrüchte werden über längere Zeit im Kühllager oder in kontrollierter Atmosphäre gelagert.
Normen und Qualitätsvorschriften
Die Norm bezweckt die Festlegung von Qualitätsvorschriften für Tafelfrüchte, wie sie im Moment des Versandes nach erfolgter Konditionierung und Verpackung erfüllt werden müssen. Sie wird von der Branche bestimmt.